EU AI ACT
Ist Ihr Unternehmen bereit für die neuen EU AI Act-Vorgaben?
Wer jetzt nicht handelt, riskiert Bußgelder und Verbote.
Seit dem 1. August 2024 gilt der EU AI Act für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) / Artificial Intelligence (AI).
Unternehmen, die KI-Systeme nutzen, müssen je nach Risikokategorie strenge Vorgaben erfüllen – wer zu spät handelt, riskiert Bußgelder, Betriebsverbote und Reputationsschäden. Seit dem 1. Februar 2025 sind KI-Systeme mit unzulässigem Risiko verboten, und ab dem 1. August 2025 gelten umfassende Transparenzpflichten für viele spezifische Modelle.
Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssen Unternehmen ihre KI-Systeme analysieren, sie der richtigen Risikokategorie zuordnen und alle erforderlichen Sicherheits- und Transparenzmaßnahmen fristgerecht umsetzen.
Was beinhaltet der EU AI Act genau?
Der EU AI Act ist ein umfassender Rechtsrahmen, der darauf abzielt, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) / Artificial Intelligence (AI) verbundenen Risiken zu adressieren und sicherzustellen, dass in der Europäischen Union eingesetzte KI-Systeme sicher, ethisch und vertrauenswürdig sind.
Je nach dem Risikograd eines KI-Systems sind spezifischen Anforderungen durch Unternehmen zu erfüllen, um diese zu nutzen, einzuführen oder vertreiben zu dürfen:

Wer ist betroffen?
Der EU AI Act betrifft alle, die KI-Systeme in der EU entwickeln, vertreiben oder nutzen. Auch Anbieter und Betreiber aus Drittländern sind betroffen, wenn ihre Systeme in der EU eingesetzt werden.
Betroffene Akteure
- Anbieter, Einführer, Händler und Betreiber von KI-Systemen (in der EU)
- Anbieter und Betreiber von KI-Systemen aus Drittländern, wenn das vom System hervorgebrachte Ergebnis innerhalb der EU verwendet wird
Nicht betroffene Akteure
- KI-Systeme für ausschließlich militärische Zwecke, Strafverfolgung, F&E-Aktivitäten sowie Open-Source-Software
Welche Konsequenzen drohen?
Unternehmen, die gegen den EU AI Act verstoßen, müssen mit erheblichen Strafen rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes drohen hohe Geldbußen und sogar die Entfernung nicht konformer KI-Systeme vom Markt.
Bußgelder
- Unzulässige KI-Systeme: Strafen bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes
- Geringfügige Verstöße: Strafen bis zu 15 Mio. EUR oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes
- Falsche Angaben: Strafen bis zu 7,5 Mio. EUR oder 1,5% des weltweiten Jahresumsatzes
Welche Fristen gelten?
Der EU AI Act tritt schrittweise in Kraft, mit klaren Fristen für verschiedene Verpflichtungen. Unternehmen müssen rechtzeitig handeln, um Verbote, Transparenzpflichten und Compliance-Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.
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Verbot von KI-Systemen mit unzulässigen Risiken
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Anforderung an die KI-Kompetenz
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Anforderungen für KI-Modelle mit allgemeinen Verwendungszweck
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Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme
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Transparenzpflichten
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Bußgelder für Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke
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Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme, die bereits unter EU-Recht fallen
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Anforderungen für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die vor dem 02. August 2025 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden
- Alle übrigen Bestimmungen des AI Act werden verbindlich
Wie müssen Unternehmen jetzt handeln?
Der EU AI Act stellt klare Anforderungen an den Einsatz von Artificial Intelligence. Unternehmen müssen jetzt handeln, um ihre KI-Systeme rechtskonform zu gestalten. Dies beinhaltet die Identifikation und Klassifizierung bis hin zur Umsetzung regulatorischer Vorgaben und der Etablierung einer nachhaltigen AI-Governance.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir unterstützen Sie gezielt bei der Umsetzung des EU AI Act, damit Ihre KI-Systeme alle regulatorischen Anforderungen erfüllen. Von der Klassifizierung und Compliance bestehender Systeme bis zur Integration neuer Vorgaben in Ihre Prozesse – wir begleiten Sie strukturiert und praxisnah.
Werden Sie jetzt aktiv, um alle regulatorischen Regelungen rechtzeitig umzusetzen.
Für einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Geben Sie einfach hier Ihre Kontaktdaten an oder melden Sie sich direkt per E-Mail oder telefonisch.